Die geförderte private Altersvorsorge wird neu geordnet. Ab dem 1. Januar 2027 gibt es das Altersvorsorgedepot, ein staatlich definiertes Standardprodukt und Garantieprodukte – dazu eine Zulage, die sich nach Ihrem eigenen Beitrag richtet. Auf dieser Seite finden Sie die Eckdaten, die bereits im Gesetz stehen, und können sich unverbindlich für den Start im Januar 2027 vormerken lassen.
Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 29. Mai 2026 verkündet. Es löst die bisherige Riester-Förderung für Neuverträge ab und ersetzt die starren Zulagen durch eine Förderung, die sich direkt nach Ihrem eigenen Beitrag richtet. Neu ist vor allem, dass auch eine Anlage in Fonds und ETFs ohne Beitragsgarantie gefördert wird.
| Baustein | Regelung |
|---|---|
| Grundzulage, Stufe 1 | 50 Cent je Euro auf die ersten 360 € Eigenbeitrag – bis zu 180 € |
| Grundzulage, Stufe 2 | 25 Cent je Euro auf die weiteren 1.440 € – bis zu 360 € |
| Grundzulage gesamt | bis zu 540 € im Jahr bei 1.800 € Eigenbeitrag |
| Kinderzulage | 1 Euro je eingezahltem Euro, höchstens 300 € je Kind und Jahr |
| Berufseinsteigerbonus | einmalig 200 €, wenn Sie zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 Jahre alt sind |
| Mindesteigenbeitrag | 120 € im Jahr, also 10 € im Monat |
| Einzahlungsgrenze | bis zu 6.840 € im Jahr; Zulagen gibt es für die ersten 1.800 € |
| Steuerliche Prüfung | Das Finanzamt prüft zusätzlich, ob ein Sonderausgabenabzug über die Zulage hinaus günstiger ist |
| Beispiel | Ihr Beitrag | Grundzulage | Im Vertrag |
|---|---|---|---|
| Einstieg | 120 € | 60 € | 180 € |
| Volle erste Stufe | 360 € | 180 € | 540 € |
| Maximale Grundzulage | 1.800 € | 540 € | 2.340 € |
Vereinfachte Darstellung bei unmittelbarer Förderberechtigung und erfülltem Mindesteigenbeitrag, ohne Berücksichtigung der Günstigerprüfung und der Kinderzulagen. Wie sich Kinderzulagen bei mehreren Kindern auswirken und welcher Elternteil sie erhält, rechnen wir im Gespräch konkret durch.
Gefördert werden wie bisher Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamte, Richterinnen und Richter und Berufssoldaten. Neu hinzu kommen Gewerbetreibende und Freiberufler, die eine Steuererklärung abgeben, sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Ehepartnerinnen und Ehepartner ohne eigene Förderberechtigung können über einen eigenen Vertrag mittelbar gefördert werden. Ob Sie im Einzelfall förderberechtigt sind, prüfen wir gemeinsam.
Künftig stehen drei geförderte Produktwege nebeneinander. Welcher passt, hängt von Ihrer Anlageerfahrung, Ihrem Sicherheitsbedürfnis, der verbleibenden Laufzeit und der gewünschten Auszahlung ab. Die Förderung ist bei allen drei Wegen dieselbe.
| Produktweg | Garantie | Kapitalanlage | Geeignet für |
|---|---|---|---|
| Altersvorsorgedepot | 0 % | Fonds, ETFs und weitere zulässige Anlagen | renditeorientierte Sparerinnen und Sparer, die Wertschwankungen bewusst aushalten |
| Standardprodukt | 0 % | gesetzlich definierte Anlageoptionen mit automatischem Ablaufmanagement | alle, die einen einfachen, verständlichen Einstieg suchen |
| Garantieprodukt | 80 % oder 100 % | kapitalmarktorientierte Anlage mit Sicherungsmechanismus | sicherheitsorientierte Sparerinnen und Sparer |
Wichtig zu wissen: Das Altersvorsorgedepot hat keine Beitragsgarantie. Dafür gibt es größere Renditechancen. Beim Standardprodukt sind die Effektivkosten gesetzlich auf 1,0 % im Jahr gedeckelt – günstig ist aber nicht automatisch passend. Eine Garantie kostet Renditechancen, schafft aber Planbarkeit. Genau diese Abwägung gehört in die Beratung und nicht in einen Preisvergleich.
Der gesetzliche Rahmen ist beschlossen. Rechtsverordnungen, Anwendungsschreiben und die konkreten Produkte der Anbieter werden derzeit erarbeitet. Konkrete Tarife, Kosten und Anlagekonzepte nennen wir Ihnen erst, wenn sie final freigegeben sind – alles andere wäre unseriös. Deshalb der Vorschlag: Wir merken Sie vor und melden uns, sobald es belastbar wird.
Ihr Vertrag wird durch die Reform nicht wertlos. Ältere Verträge enthalten oft Rechnungszinsen, Rentenfaktoren und Garantien, die es neu nicht mehr gibt. Eine Kündigung führt dagegen zur Rückforderung der Förderung. Erst prüfen, dann entscheiden – eine Übertragung oder Umwandlung ist möglich, ein Weg zurück ins alte System nicht.
Für Familien ist die Kinderzulage der größte Hebel: bis zu 300 € je Kind und Jahr, unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Schon überschaubare Beiträge können dadurch deutlich mehr bewegen. Wichtig ist, die Vorsorge beider Elternteile gemeinsam zu betrachten und die Zulagen richtig zuzuordnen.
Das ist die größte Neuerung: Gewerbetreibende, Freiberufler und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke sind künftig förderberechtigt. Sinnvoll ist trotzdem die Reihenfolge Liquidität, Basisrente, neue Förderung, freies Vermögen – nicht andersherum.
Die neue Förderung ersetzt Ihren bestehenden Vertrag nicht automatisch. Lebenslange Rente, biometrischer Schutz, Flexibilität und steuerliche Gestaltung bleiben eigene Stärken. Die Frage lautet nicht „alt gegen neu“, sondern welcher Baustein welche Aufgabe übernimmt.
Riester nur noch bis zum 31. Dezember 2026. Neue Riester-Verträge sind ab 2027 nicht mehr möglich. Für Familien, Alleinerziehende und Geringverdienende kann ein Abschluss im Jahr 2026 noch sinnvoll sein – das hängt aber vom Einzelfall ab und gehört gerechnet, nicht geraten. Wenn Sie das noch prüfen lassen möchten, melden Sie sich bitte rechtzeitig.
Einige Anbieter werben bereits damit, den bestehenden Riester-Vertrag mit einem Häkchen beim Registrieren zu übertragen. Ein Wechsel ist aber nicht automatisch der bessere Weg. Bevor wir etwas bewegen, sehen wir uns an:
| Was wir prüfen | Warum es den Unterschied macht |
|---|---|
| Garantien | Ältere Verträge enthalten Rechnungszinsen und Garantien, die es neu nicht mehr gibt. |
| Förderhistorie | Bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile sind gesichert – bei einer Kündigung aber nicht. |
| Kostenstruktur | Was ist schon bezahlt, was läuft noch? Ein niedriger Rückkaufswert würde sofort realisiert. |
| Rentenfaktoren | Alte Rentenfaktoren sind oft attraktiver als heutige. |
| Restlaufzeit | Je kürzer die Zeit bis zur Rente, desto weniger kann eine Depotlösung noch ausgleichen. |
| Steuerliche Auswirkungen | Die Leistungen bleiben in beiden Welten voll nachgelagert zu versteuern – der Weg dorthin unterscheidet sich. |
| Familienkonstellation | Für Alleinerziehende und Geringverdienende ist das alte Modell wegen der geringen Eigenbeiträge oft effektiver. |
| Lebenssituation | Liquidität, Einkommensschwankungen und geplante Vorhaben gehören in die Entscheidung. |
Gut zu wissen: Schließen Sie ein neues Altersvorsorgedepot ab, gilt das neue Förderrecht automatisch auch für Ihre bestehenden Riester-Verträge. Gefördert werden höchstens zwei Verträge gleichzeitig. Ein Anbieterwechsel kostet in den ersten fünf Jahren höchstens 150 €, danach nichts mehr.
Über die geförderten 1.800 € hinaus können Sie weitere 5.040 € im Jahr einzahlen – insgesamt also bis zu 6.840 €, das sind 570 € im Monat. Dieser Teil erhält keine Zulagen, läuft aber im selben Vertrag und kann in der Ansparphase vollständig entnommen werden. Ob das sinnvoll ist oder ob eine eigene Anlage besser passt, hängt von Kosten, Flexibilität und Steuern ab.
Die Eigenheimrente, früher Wohn-Riester, bleibt möglich, muss aber nicht mehr in jedem Vertrag enthalten sein. Wer sie nutzen will, sollte beim Abschluss darauf achten. Das Wohnförderkonto fällt für neue Verträge weg; bestehende Konten laufen weiter, werden aber künftig über einen deutlich kürzeren Zeitraum versteuert.
Sie möchten sich vorab ein eigenes Bild machen? Diese beiden Quellen sind unabhängig von uns und frei zugänglich. Sie ersetzen keine Beratung, geben aber eine gute erste Orientierung.
Rechtsgrundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, verkündet am 29. Mai 2026 (BGBl. I 2026 Nr. 156). Stand dieser Seite: Oktober 2026. Rechtsverordnungen und Anwendungsschreiben stehen teilweise noch aus; wir aktualisieren die Angaben laufend. Es handelt sich um allgemeine Informationen und nicht um eine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
Stand Oktober 2026. Einzelne Punkte werden erst durch Rechtsverordnungen und Anwendungsschreiben endgültig geregelt.
Die neuen Produkte kommen 2027 nahezu gleichzeitig auf den Markt – und zwar für Millionen Förderberechtigte. Wer vorbereitet ist, entscheidet in Ruhe statt unter Zeitdruck. Tragen Sie sich deshalb unverbindlich in unsere Vormerkliste ein. Das kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
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