direkt zum Seiteninhalt
Logo von Zander Versicherungsmakler Velbert
Alters­vorsorgedepot ab 2027 | Zander Velbert

Alters­vorsorgedepot ab 2027

Die geförderte private Alters­vorsorge wird neu geordnet. Ab dem 1. Januar 2027 gibt es das Alters­vorsorgedepot, ein staatlich definiertes Standardprodukt und Garantieprodukte – dazu eine Zulage, die sich nach Ihrem eigenen Beitrag richtet. Auf dieser Seite finden Sie die Eckdaten, die bereits im Gesetz stehen, und können sich unverbindlich für den Start im Januar 2027 vormerken lassen.

Was sich zum 1. Januar 2027 ändert

Das Alters­vorsorgereformgesetz wurde am 29. Mai 2026 verkündet. Es löst die bisherige Riester-Förderung für Neuverträge ab und ersetzt die starren Zulagen durch eine Förderung, die sich direkt nach Ihrem eigenen Beitrag richtet. Neu ist vor allem, dass auch eine Anlage in Fonds und ETFs ohne Beitragsgarantie gefördert wird.

540 €maximale Grundzulage pro Jahr
300 €Kinderzulage je Kind und Jahr
1.800 €maximal geförderter Eigenbeitrag
120 €Mindesteigenbeitrag, also 10 € im Monat

So wird gefördert

BausteinRegelung
Grundzulage, Stufe 150 Cent je Euro auf die ersten 360 € Eigenbeitrag – bis zu 180 €
Grundzulage, Stufe 225 Cent je Euro auf die weiteren 1.440 € – bis zu 360 €
Grundzulage gesamtbis zu 540 € im Jahr bei 1.800 € Eigenbeitrag
Kinderzulage1 Euro je eingezahltem Euro, höchstens 300 € je Kind und Jahr
Berufseinsteigerbonuseinmalig 200 €, wenn Sie zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 Jahre alt sind
Mindesteigenbeitrag120 € im Jahr, also 10 € im Monat
Einzahlungsgrenzebis zu 6.840 € im Jahr; Zulagen gibt es für die ersten 1.800 €
Steuerliche PrüfungDas Finanzamt prüft zusätzlich, ob ein Sonderausgabenabzug über die Zulage hinaus günstiger ist

Drei einfache Förderbeispiele

BeispielIhr BeitragGrundzulageIm Vertrag
Einstieg120 €60 €180 €
Volle erste Stufe360 €180 €540 €
Maximale Grundzulage1.800 €540 €2.340 €

Vereinfachte Darstellung bei unmittelbarer Förderberechtigung und erfülltem Mindesteigenbeitrag, ohne Berücksichtigung der Günstigerprüfung und der Kinderzulagen. Wie sich Kinderzulagen bei mehreren Kindern auswirken und welcher Elternteil sie erhält, rechnen wir im Gespräch konkret durch.

Wer gefördert wird

Gefördert werden wie bisher Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamte, Richterinnen und Richter und Berufssoldaten. Neu hinzu kommen Gewerbetreibende und Freiberufler, die eine Steuererklärung abgeben, sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Ehepartnerinnen und Ehepartner ohne eigene Förderberechtigung können über einen eigenen Vertrag mittelbar gefördert werden. Ob Sie im Einzelfall förderberechtigt sind, prüfen wir gemeinsam.

Drei Wege – und die Frage, welcher zu Ihnen passt

Künftig stehen drei geförderte Produktwege nebeneinander. Welcher passt, hängt von Ihrer Anlageerfahrung, Ihrem Sicherheitsbedürfnis, der verbleibenden Laufzeit und der gewünschten Auszahlung ab. Die Förderung ist bei allen drei Wegen dieselbe.

ProduktwegGarantieKapitalanlageGeeignet für
Alters­vorsorgedepot0 %Fonds, ETFs und weitere zulässige Anlagenrenditeorientierte Sparerinnen und Sparer, die Wertschwankungen bewusst aushalten
Standardprodukt0 %gesetzlich definierte Anlageoptionen mit automatischem Ablaufmanagementalle, die einen einfachen, verständlichen Einstieg suchen
Garantieprodukt80 % oder 100 %kapitalmarktorientierte Anlage mit Sicherungsmechanismussicherheitsorientierte Sparerinnen und Sparer

Wichtig zu wissen: Das Alters­vorsorgedepot hat keine Beitragsgarantie. Dafür gibt es größere Renditechancen. Beim Standardprodukt sind die Effektivkosten gesetzlich auf 1,0 % im Jahr gedeckelt – günstig ist aber nicht automatisch passend. Eine Garantie kostet Renditechancen, schafft aber Planbarkeit. Genau diese Abwägung gehört in die Beratung und nicht in einen Preisvergleich.

Die Auszahlung

  • Beginn frühestens mit 65 und spätestens mit 70 Jahren.
  • Zur Wahl stehen eine lebenslange Rente oder ein Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr reicht.
  • Bis zu 30 % des Kapitals können zu Beginn als Teilbetrag ausgezahlt werden – ohne Zweckbindung.
  • Bei der lebenslangen Rente ist eine Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren möglich.
  • Ein Anbieterwechsel ist auch zu Beginn der Auszahlungsphase möglich.

Was noch nicht feststeht

Der gesetzliche Rahmen ist beschlossen. Rechtsverordnungen, Anwendungsschreiben und die konkreten Produkte der Anbieter werden derzeit erarbeitet. Konkrete Tarife, Kosten und Anlagekonzepte nennen wir Ihnen erst, wenn sie final freigegeben sind – alles andere wäre unseriös. Deshalb der Vorschlag: Wir merken Sie vor und melden uns, sobald es belastbar wird.

Was das für Sie bedeutet

Sie haben einen Riester-Vertrag

Ihr Vertrag wird durch die Reform nicht wertlos. Ältere Verträge enthalten oft Rechnungszinsen, Rentenfaktoren und Garantien, die es neu nicht mehr gibt. Eine Kündigung führt dagegen zur Rückforderung der Förderung. Erst prüfen, dann entscheiden – eine Übertragung oder Umwandlung ist möglich, ein Weg zurück ins alte System nicht.

Sie haben Kinder

Für Familien ist die Kinderzulage der größte Hebel: bis zu 300 € je Kind und Jahr, unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Schon überschaubare Beiträge können dadurch deutlich mehr bewegen. Wichtig ist, die Vorsorge beider Elternteile gemeinsam zu betrachten und die Zulagen richtig zuzuordnen.

Sie sind selbstständig oder Freiberufler

Das ist die größte Neuerung: Gewerbetreibende, Freiberufler und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke sind künftig förderberechtigt. Sinnvoll ist trotzdem die Reihenfolge Liquidität, Basisrente, neue Förderung, freies Vermögen – nicht andersherum.

Sie haben eine private Rentenversicherung

Die neue Förderung ersetzt Ihren bestehenden Vertrag nicht automatisch. Lebenslange Rente, biometrischer Schutz, Flexibilität und steuerliche Gestaltung bleiben eigene Stärken. Die Frage lautet nicht „alt gegen neu“, sondern welcher Baustein welche Aufgabe übernimmt.

Riester nur noch bis zum 31. Dezember 2026. Neue Riester-Verträge sind ab 2027 nicht mehr möglich. Für Familien, Alleinerziehende und Geringverdienende kann ein Abschluss im Jahr 2026 noch sinnvoll sein – das hängt aber vom Einzelfall ab und gehört gerechnet, nicht geraten. Wenn Sie das noch prüfen lassen möchten, melden Sie sich bitte rechtzeitig.

Wechseln oder behalten? Diese acht Punkte prüfen wir

Einige Anbieter werben bereits damit, den bestehenden Riester-Vertrag mit einem Häkchen beim Registrieren zu übertragen. Ein Wechsel ist aber nicht automatisch der bessere Weg. Bevor wir etwas bewegen, sehen wir uns an:

Was wir prüfenWarum es den Unterschied macht
GarantienÄltere Verträge enthalten Rechnungszinsen und Garantien, die es neu nicht mehr gibt.
FörderhistorieBereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile sind gesichert – bei einer Kündigung aber nicht.
KostenstrukturWas ist schon bezahlt, was läuft noch? Ein niedriger Rückkaufswert würde sofort realisiert.
RentenfaktorenAlte Rentenfaktoren sind oft attraktiver als heutige.
RestlaufzeitJe kürzer die Zeit bis zur Rente, desto weniger kann eine Depotlösung noch ausgleichen.
Steuerliche AuswirkungenDie Leistungen bleiben in beiden Welten voll nachgelagert zu versteuern – der Weg dorthin unterscheidet sich.
FamilienkonstellationFür Alleinerziehende und Geringverdienende ist das alte Modell wegen der geringen Eigenbeiträge oft effektiver.
LebenssituationLiquidität, Einkommensschwankungen und geplante Vorhaben gehören in die Entscheidung.

Gut zu wissen: Schließen Sie ein neues Alters­vorsorgedepot ab, gilt das neue Förderrecht automatisch auch für Ihre bestehenden Riester-Verträge. Gefördert werden höchstens zwei Verträge gleichzeitig. Ein Anbieterwechsel kostet in den ersten fünf Jahren höchstens 150 €, danach nichts mehr.

Mehr einzahlen als gefördert wird

Über die geförderten 1.800 € hinaus können Sie weitere 5.040 € im Jahr einzahlen – insgesamt also bis zu 6.840 €, das sind 570 € im Monat. Dieser Teil erhält keine Zulagen, läuft aber im selben Vertrag und kann in der Ansparphase vollständig entnommen werden. Ob das sinnvoll ist oder ob eine eigene Anlage besser passt, hängt von Kosten, Flexibilität und Steuern ab.

Und das Eigenheim?

Die Eigenheimrente, früher Wohn-Riester, bleibt möglich, muss aber nicht mehr in jedem Vertrag enthalten sein. Wer sie nutzen will, sollte beim Abschluss darauf achten. Das Wohnförderkonto fällt für neue Verträge weg; bestehende Konten laufen weiter, werden aber künftig über einen deutlich kürzeren Zeitraum versteuert.

Selbst nachrechnen und nachlesen

Sie möchten sich vorab ein eigenes Bild machen? Diese beiden Quellen sind unabhängig von uns und frei zugänglich. Sie ersetzen keine Beratung, geben aber eine gute erste Orientierung.

Rechtsgrundlage ist das Alters­vorsorgereformgesetz, verkündet am 29. Mai 2026 (BGBl. I 2026 Nr. 156). Stand dieser Seite: Oktober 2026. Rechtsverordnungen und Anwendungsschreiben stehen teilweise noch aus; wir aktualisieren die Angaben laufend. Es handelt sich um allgemeine Informationen und nicht um eine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen zum Alters­vorsorgedepot

Stand Oktober 2026. Einzelne Punkte werden erst durch Rechtsverordnungen und Anwendungsschreiben endgültig geregelt.

Ab wann kann ich ein Alters­vorsorgedepot abschließen?
Der gesetzliche Start ist der 1. Januar 2027. Wann welcher Anbieter tatsächlich lieferfähig ist, steht noch nicht fest. Deshalb führen wir eine Vormerkliste: Sobald die ersten Produkte freigegeben sind, melden wir uns der Reihe nach bei allen, die darauf stehen.
Muss ich meinen Riester-Vertrag jetzt kündigen?
Nein, und in den meisten Fällen wäre das sogar nachteilig. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz. Eine Kündigung führt dazu, dass erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen. Eine Übertragung oder Umwandlung in das neue System ist dagegen möglich, ohne die Förderung zu verlieren – ein Weg zurück ins alte System aber nicht. Deshalb gehört vorher geprüft, was Ihr Vertrag an Garantien, Rentenfaktoren und Förderhistorie enthält.
Lohnt sich 2026 noch ein Riester-Vertrag?
Das kann sich lohnen, vor allem für Familien mit Kindern, Alleinerziehende und Menschen mit kleinem Einkommen – weil die bisherigen Zulagen dort besonders stark wirken. Neue Riester-Verträge sind nur noch bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Ob es in Ihrem Fall sinnvoll ist, hängt von Einkommen, Kindern und Laufzeit ab und sollte gerechnet werden.
Was kostet mich die Beratung?
Die Aufnahme in die Vormerkliste und das erste Gespräch sind für Sie kostenfrei und unverbindlich. Als unabhängige Ver­sicherungs­makler werden wir im klassischen Fall von der Gesellschaft vergütet; auf Wunsch besprechen wir auch eine Netto-Police mit Honorarvereinbarung.
Ist mein Geld im Depot sicher?
Das Alters­vorsorgedepot hat bewusst keine Beitragsgarantie. Der Wert schwankt mit dem Kapitalmarkt. Wer Planbarkeit braucht, wählt stattdessen ein Garantieprodukt mit 80 % oder 100 % Beitragserhalt – das kostet allerdings Renditechancen. Welche Mischung zu Ihnen passt, hängt vor allem von der verbleibenden Laufzeit und Ihrem Sicherheitsbedürfnis ab.
Ich bin selbstständig. Bekomme ich die Förderung auch?
Das ist eine der wichtigsten Neuerungen: Gewerbetreibende und Freiberufler, die eine Steuererklärung abgeben, sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke sind künftig förderberechtigt. Die konkrete Berechtigung ist im Einzelfall zu prüfen. Sinnvoll ist, zuerst Liquidität und Basisversorgung zu ordnen und die neue Förderung dann gezielt zu ergänzen.
Wie komme ich an mein Geld?
Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 und spätestens mit 70 Jahren. Sie wählen dann zwischen einer lebenslangen Rente und einem Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft. Bis zu 30 % des Kapitals können Sie sich zu Beginn ohne Zweckbindung auszahlen lassen.
Was passiert, wenn ich auf der Vormerkliste stehe?
Sie erhalten eine Bestätigung und hören von uns, sobald es belastbare Neuigkeiten gibt. Ab Januar 2027 melden wir uns mit einem Terminvorschlag. Es entsteht keinerlei Verpflichtung, Sie können jederzeit formlos widersprechen, und Ihre Daten geben wir nicht an Dritte weiter.

Jetzt für den Start im Januar 2027 vormerken lassen

Die neuen Produkte kommen 2027 nahezu gleichzeitig auf den Markt – und zwar für Millionen Förderberechtigte. Wer vorbereitet ist, entscheidet in Ruhe statt unter Zeitdruck. Tragen Sie sich deshalb unverbindlich in unsere Vormerkliste ein. Das kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

1Eintragen
Sie füllen das Formular unten aus – das dauert keine zwei Minuten.
2Vorbereiten
Bis Dezember 2026 prüfen wir auf Wunsch Ihre bestehenden Verträge und Ihre Förderberechtigung. Wer noch einen Riester-Vertrag erwägt, wird vorgezogen.
3Entscheiden
Ab Januar 2027 melden wir uns mit einem Terminvorschlag, sobald belastbare Produkte vorliegen – persönlich, telefonisch oder per Video.

Ihre Angaben nutzen wir ausschließlich, um Sie zum Alters­vorsorgedepot zu informieren und Ihnen einen Beratungstermin anzubieten. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit formlos widerrufen, zum Beispiel per E-Mail an info@versicherungsspiegel.de. Weitere Hinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Platz auf der Warteliste sichern

Das trifft auf mich zu (Mehrfachauswahl möglich):






Wann sollen wir uns melden?:




Die Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übertragen.
* Pflichtfeld