direkt zum Seiteninhalt
Logo von Zander Versicherungsmakler Velbert
Vermögen übertragen und vererben
Generationenberatung

Vermögen übertragen und vererben – ohne dass die Familie warten muss

Wer Geld auf Konten und Depots liegen lässt, vererbt zwei Dinge: das Vermögen und den Aufwand. Banken sperren Konten im Todesfall häufig, bis ein Erbschein vorliegt – das dauert Monate und kostet Gebühren. Eine Police mit benannter bezugsberechtigter Person geht diesen Weg nicht.

Die Freibeträge, um die es geht

Begünstigte PersonFreibetrag alle zehn Jahre
Ehepartnerin oder Ehepartner500.000 Euro
Kind (je Elternteil)400.000 Euro
Enkelkind200.000 Euro

Für die Partnerin oder den Partner

Wird sie oder er als bezugsberechtigt benannt, wird die Leistung im Todesfall direkt ausgezahlt – am Nachlassverfahren vorbei, ohne Erbschein, ohne Einkommensteuer auf die Erträge. Das Geld ist da, wenn es gebraucht wird.

Für die eigenen Kinder

Verträge lassen sich zu Lebzeiten schrittweise übertragen. So lässt sich der Freibetrag alle zehn Jahre erneut nutzen, während das Guthaben im Vertrag weiter ohne Abgeltungsteuer und ohne Vorabpauschale wächst.

Für Enkelkinder

Bei geteilter Inhaberschaft – etwa 99 Prozent beim Enkelkind, 1 Prozent bei Ihnen – gilt der Betrag steuerlich sofort als übertragen. Verfügungen sind aber nur gemeinsam möglich. So bleibt die Kontrolle bei Ihnen, auch nach dem 18. Geburtstag.

Wichtig und ehrlich gesagt: Diese Gestaltungen greifen tief in Steuer- und Erbrecht. Wir richten die Verträge ein und stimmen sie aufeinander ab – die steuerliche und rechtliche Bewertung gehört in die Hände Ihrer Steuerberaterin, Ihres Steuerberaters oder eines Notars. Wir arbeiten gern direkt mit ihnen zusammen. Eine Police ersetzt kein Testament, sie ergänzt es.

Ein passender Baustein dafür ist oft eine Police mit Bezugsrecht – mehr dazu unter Netto-Police und Honorarberatung.

Übertragen ist Planung, kein Formular

Wir sehen uns an, was Sie haben, welche Freibeträge noch offen sind und wie sich der Zugriff im Ernstfall regeln lässt. Die rechtliche und steuerliche Ausgestaltung stimmen wir mit Ihrer Steuerberatung oder Ihrem Notariat ab.