Wer Geld auf Konten und Depots liegen lässt, vererbt zwei Dinge: das Vermögen und den Aufwand. Banken sperren Konten im Todesfall häufig, bis ein Erbschein vorliegt – das dauert Monate und kostet Gebühren. Eine Police mit benannter bezugsberechtigter Person geht diesen Weg nicht.
| Begünstigte Person | Freibetrag alle zehn Jahre |
|---|---|
| Ehepartnerin oder Ehepartner | 500.000 Euro |
| Kind (je Elternteil) | 400.000 Euro |
| Enkelkind | 200.000 Euro |
Wird sie oder er als bezugsberechtigt benannt, wird die Leistung im Todesfall direkt ausgezahlt – am Nachlassverfahren vorbei, ohne Erbschein, ohne Einkommensteuer auf die Erträge. Das Geld ist da, wenn es gebraucht wird.
Verträge lassen sich zu Lebzeiten schrittweise übertragen. So lässt sich der Freibetrag alle zehn Jahre erneut nutzen, während das Guthaben im Vertrag weiter ohne Abgeltungsteuer und ohne Vorabpauschale wächst.
Bei geteilter Inhaberschaft – etwa 99 Prozent beim Enkelkind, 1 Prozent bei Ihnen – gilt der Betrag steuerlich sofort als übertragen. Verfügungen sind aber nur gemeinsam möglich. So bleibt die Kontrolle bei Ihnen, auch nach dem 18. Geburtstag.
Ein passender Baustein dafür ist oft eine Police mit Bezugsrecht – mehr dazu unter Netto-Police und Honorarberatung.
Wir sehen uns an, was Sie haben, welche Freibeträge noch offen sind und wie sich der Zugriff im Ernstfall regeln lässt. Die rechtliche und steuerliche Ausgestaltung stimmen wir mit Ihrer Steuerberatung oder Ihrem Notariat ab.