Häufige Fragen zur Wohngebäudeversicherung
Wenn Ihre Frage hier nicht dabei ist: Rufen Sie uns an unter 02051 8036-0 oder schreiben Sie uns – wir antworten in der Regel am selben Werktag.
Welche Gefahren deckt eine Wohngebäudeversicherung ab?
Der Standard umfasst Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Alles, was mit Wetterextremen jenseits von Sturm zu tun hat – Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck – ist ein eigener Baustein.
Brauche ich den Elementarschutz wirklich?
Starkregen kann jedes Grundstück treffen, auch weit weg von einem Fluss. Ohne den Baustein Elementar zahlt die Gebäudeversicherung für solche Schäden nicht. Wir prüfen für Ihre Adresse, wie der Versicherer das Risiko einstuft.
Was bedeutet gleitender Neuwert und Wert 1914?
Der Wert 1914 ist eine Rechengröße, mit der sich der heutige Neubauwert Ihres Hauses fortschreiben lässt. Ist er korrekt ermittelt, verzichtet der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung und zahlt im Schadenfall den vollen Wiederaufbau.
Ist meine Photovoltaikanlage mitversichert?
Nicht automatisch. Manche Tarife schließen Aufdachanlagen bis zu einer bestimmten Leistung ein, viele nicht. Eine eigene Photovoltaik-Versicherung deckt zusätzlich Ertragsausfall und Diebstahl ab.
Was gilt bei Leerstand oder während einer Sanierung?
Beides ist eine Gefahrerhöhung und muss dem Versicherer gemeldet werden. Wer das versäumt, riskiert im Schadenfall die Leistung. Sagen Sie uns Bescheid, wir klären das mit der Gesellschaft.
Wer zahlt, wenn im Winter ein Rohr einfriert?
Frostschäden an Leitungen und Heizungsanlagen gehören zum Leitungswasserschutz – vorausgesetzt, das Gebäude war ausreichend beheizt oder ordnungsgemäß entleert. Genau daran scheitern viele Regulierungen.