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Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung

Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung: Wechseln lohnt sich öfter, als man denkt

Rund 90 Prozent der Menschen in Deutschland sind gesetzlich versichert – die meisten seit Jahren bei derselben Kasse. Dabei ist der Wechsel unkompliziert geworden: Nach zwölf Monaten Bindung kündigen Sie mit zwei Monaten Frist, und die neue Kasse erledigt die Abmeldung für Sie.

Warum sich das rechnet: Die Leistungen sind zu rund 95 Prozent gesetzlich festgelegt und damit überall gleich. Unterschiedlich sind der Zusatzbeitrag und die freiwilligen Extras – und genau dort liegen im Jahr schnell mehrere hundert Euro.

Worauf wir bei der Auswahl schauen:

  • Zusatzbeitrag – der einzige Beitragsteil, den die Kasse selbst festlegt
  • Bonusprogramme und Zuschüsse: professionelle Zahnreinigung, Osteopathie, Vorsorge, Sportkurse
  • Erreichbarkeit: Geschäftsstelle in der Nähe oder rein digital – das ist Geschmackssache, aber im Ernstfall wichtig
  • Wahltarife und Selbst­behalte, wenn Sie freiwillig versichert oder selbstständig sind

Der größere Hebel liegt woanders. Nicht was Ihre Kasse zahlt entscheidet über Ihre Versorgung, sondern was sie nicht zahlt: Zahnersatz, Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, Brille, Behandlung im Ausland. Diese Lücken schließt eine Kranken­zusatz­ver­si­che­rung – oft für weniger Geld, als der Wechsel der Kasse bringt.


Gerade nicht krankenversichert?

Seit 2009 gilt in Deutschland die Versicherungspflicht – niemand muss ohne Schutz bleiben, und niemand darf abgewiesen werden. Wohin Sie sich wenden, hängt davon ab, wo Sie zuletzt versichert waren:

  • Zuletzt gesetzlich versichert: an die frühere Krankenkasse oder deren Nachfolgerin
  • Zuletzt privat versichert: an die frühere private Kranken­ver­si­che­rung – sie muss Sie im Basistarif aufnehmen
  • Noch nie versichert: an eine beliebige gesetzliche Kasse, die klärt die Zuordnung

Rückständige Beiträge schrecken viele ab. Sprechen Sie uns trotzdem an – es gibt Ratenlösungen, und je länger die Lücke besteht, desto teurer wird sie.


Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung

Die Kassen unterscheiden sich mehr, als viele denken

Der Leistungskatalog ist gesetzlich vorgegeben – Zusatzbeitrag, Bonusprogramme, Zuschüsse zu Vorsorge, Zahnreinigung oder alternativen Heilmethoden sind es nicht. Wir ver­gleichen für Sie Beitrag und Zusatzleistungen und übernehmen bei Bedarf den Wechsel.