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Jagd-Haftpflichtversicherung

Antrag zur Jagd-Haftpflichtversicherung

Antrag zur Jagd-Haftpflichtversicherung über die Nürnberger Versicherung AG
Rahmenvertrags-Nr. 990000200901
Vermittler-Nr. 117 19 3443
Versicherungsschutz besteht mit Antragseingang, frühestens jedoch ab dem nächsten Tag.
Vertragsablauf ist der 31.03. des nächsten Jahres. Bei Verträgen von mindestens 1-jähriger Dauer verlängert sich das Versicherungsverhältnis mit dem Ablauf der Vertragszeit um 1 Jahr und weiter von Jahr zu Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf dem anderen Vertragspartner eine Kündigung in Textform zugegangen ist.
Besonderheiten zur Vertragsdauer: Bei Beantragung eines Tagesjagdscheins endet der Versicherungsschutz nach 14 Tagen.
Zuständige Jagdbehörde:
Wiederkehrende Bestätigung zur Jagdscheinverlängerung um 3 Jahre:

** Unabhängig davon, an welchem Tag im Jagdjahr der Jagdschein gelöst wird.
*** Nach spätestens 3 Jahren erfolgt die Umstellung auf den Beitrag für Jäger (siehe Hinweise und Erläuterungen zur Jagdhaftpflichtversicherung).
Gefährliche Hunde/Kampfhunde der nachstehenden Rassen sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen: Alano, American-Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Argentinische Dogge, Bandog, Bordeaux-Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Ca de Bou, Cane Corso, Cane de Presa, Chinesischer Kampfhund, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kuba-Dogge, Mastino, Mastin de los Pirineos, Mastin(o) Espanol, Mastino Napole(i)tano, Mastiff, Per Perro de Canario, Presa ro de Presa Mallorquin, Pitbull, Pitbull-Terrier, Römischer Kampfhund, Staffordshire, Staffordshire-Bullterrier, Staffordshire-Terrier, Tosa, Tosa-Inu, Kreuzungen untereinander oder mit deren Hunden und Kreuzungen mit derartigen Kreuzungen sind ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Vorversicherung: *


Bitte die nachstehenden Fragen nur beantworten, wenn es eine Vorversicherung gibt
Wer hat den Vertrag gekündigt?:


Bitte beantworten Sie die nachstehende Frage auch, wenn es keine Vorversicherung gab
Gab es Vorschäden?: *







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*** BITTE BEACHTEN SIE DIE NACHSTEHENDEN INFORMATIONEN ***

In Ergänzung der Versicherungsbedingungen für die Jagdhaftpflichtversicherung gilt folgendes:

Mitversichert gelten bis zu 5 Hunde bei der Mitführung zur Jagd sowie auch außerhalb der Jagd.

Voraussetzung hierfür ist der Besitz eines Jagdscheines.

Für Nicht-Jagdhunde, welche sich auch nicht in jagdlicher Ausbildung beim Versicherungsnehmer befinden, gilt die Mitversicherung nur, wenn der Halter des Hundes mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebt.